Aktuell

 

Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) gewährt für Impfungen gegen EHV-1 bei Pferden ab dem 01. Juli 2022 einen Zuschuss in Höhe von 10,00 € je Impfung.

Der Zuschuss wird gewährt für maximal zwei Impfungen je gemeldetem Pferd und Kalenderjahr.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben wird der Zuschuss an den Impftierarzt ausgezahlt. Eine Direktzahlung an den Tierhalter oder Eigentümer des geimpften Tieres ist nicht möglich.

Die Antragsstellung erfolgt durch den bei der TSK gemeldeten Tierhalter bis zum 31. März des Folgejahres. Dabei ist die ordnungsgemäße Impfung vom Impftierarzt auf dem Antrag zu bestätigen.
Nach Ablauf der Antragsfrist erfolgt die Antragsbearbeitung und bei Erfüllung aller Voraussetzungen, die Auszahlung an den Impftierarzt. Der bei der TSK gemeldete Tierhalter erhält einen Leistungsbescheid, der Impftierarzt ein Informationsschreiben zur Auszahlung.
Eine weitere Information an Einsteller oder Eigentümer der Pferde erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich direkt an die antragsstellende Person.

Sollten die Impfungen im Bestand durch verschiedene Tierärzte erfolgen, kommt es in der Folge auch zu mehreren Bescheiden.
Übersteigt die Anzahl der Impfungen die Höchstmenge der zuschussfähigen Impfungen, werden die Anträge chronologisch nach Eingang bei der TSK und im Anschluss in alphabetischer Reihenfolge der Tierärzte bearbeitet.

Neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen der Beitrags- und Leistungsatzungen, ist eine weitere Voraussetzung, dass ausschließlich vollständig geimpfte Pferde in den Bestand verbracht worden sind.

In der Anlage ist das Merkblatt der Tierseuchenkasse sowie das Antragsformular für einen Impfzuschuss beigefügt.

 

 

 

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